AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Magazins Trallafitshi

1. Allgemeines – Geltungsbereich

a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Herausgebers an. Soweit nicht ausdrücklich namentlich auf ein bestimmtes Magazin des Herausgebers Bezug genommen wird gelten diese Bedingungen für alle Magazine im Printbereich und im Onlinebereich des Herausgebers. Mündliche Abmachungen sind ungültig. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.

b) "Anzeigenauftrag" im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

c) Der erteilte Auftrag gilt jeweils nur für die im Bestellformular bezeichnete Ausgabe. Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit Unterzeichnung des Bestellformulars verbindlich und nach Eingang beim Herausgeber unwiderruflich. Eines Zugangs der Annahmeerklärung seitens des Herausgebers bedarf es nicht. Die Übersendung der Rechnung gilt als Bestätigung der mit Entgegennahme des Auftrages erfolgten Auftragsannahme.

d) Der Herausgeber behält sich bis zum Redaktionsschluss ein Rücktrittsrecht vor, falls ein Anzeigenauftrag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form zu beanstanden, die Veröffentlichung für den Herausgeber unzumutbar ist oder der Auftraggeber für vorhergehende oder laufende Magazinauflagen oder für andere Objekte des Herausgebers nicht fristgerecht bezahlt hat.

e) Bei Rücknahme oder Einschränkung erteilter Aufträge ist der Herausgeber berechtigt, ohne weiteren Nachweis des Schadens eine Bearbeitungsgebühr bis zu 50% der Auftragssumme zu verlangen. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

f) Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.

g) Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

2. Vorgaben des Auftraggebers

a) Anzeigentexte, Druckvorlagen, Zeichnungen, Daten sowie weitere vom Auftraggeber zu Vertragszwecken zur Verfügung gestellte Unterlagen sind der Bestellung beizufügen oder innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung, spätestens jedoch bis 5 Arbeitstage vor Redaktionsschluss dem Herausgeber unaufgefordert zu liefern. Stellt der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht fristgemäß zur Verfügung, wird die Bestellung nicht ausgeführt und Schadenersatz verlangt. Die Rückgabe der dem Verlag überlassenen Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers nach Erfüllung des Auftrages.

b) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit aller dem Herausgeber gegenüber gemachten Angaben, insbesondere der in Auftrag gegebenen Firmen-, Waren- und Gütezeichen verantwortlich. Dies gilt auch hinsichtlich Urheber-, Marken-, oder Wettbewerbsrechten und Rechten an Internet Domain einschließlich ihrer Registrierung und/oder Inhalte/Gestaltungen von Homepages. Der Auftraggeber stellt den Herausgeber von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. Die Benutzung von Rufnummern Dritter bedarf der Zustimmung des Anschlussinhabers; diese gilt bei Auftragserteilung an den Herausgeber als vom Auftraggeber eingeholt.

c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eintretende Änderungen dem Herausgeber so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass die technische Ausführung noch möglich ist. Für Fehler bei telefonisch aufgegebenen Texten oder Textänderungen, die sich im Nachhinein als falsch erweisen, bestehen keine Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche. Eintretende Textänderungen können nur bis zum Redaktionsschluss berücksichtigt werden.